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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 RI 376/01   

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https://dejure.org/2004,88685
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 RI 376/01 (https://dejure.org/2004,88685)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.12.2004 - L 2 RI 376/01 (https://dejure.org/2004,88685)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - L 2 RI 376/01 (https://dejure.org/2004,88685)
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  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93

    Unterhaltsverzicht - Scheidung - Bedürftigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 RI 376/01
    nach den bei Abschluss des Unterhaltsverzichts gegebenen objektiven Um-ständen vernünftigerweise auch in Zukunft mit dem Entstehen von renten-rechtlich relevanten Unterhaltsansprüchen der früheren Ehefrau nicht ge-rechnet werden konnte (vgl BSG, Urteil vom 16.12.1993 - Az: 13 RI 1/93 - , BSGE 74, 9, 15 = SGb 1995, 30, 32).

    Das Vorliegen von in dieser Hinsicht abgesicherten Verhältnissen bildet die Ausnahme und muss deshalb gesondert festge-stellt werden (vgl BSGE 74, 9 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12 = SGb 1995, 30ff).

    Die Annahme einer "lee-ren Hülse" komme nur dann in Betracht, wenn die Ehefrau, aus welchen Gründen auch immer, keinen Unterhaltsanspruch zu erwarten hat, so entweder der geschiedene Ehe-gatte zB bereits im Zeitpunkt der Scheidung (etwa wegen Alkoholsucht) über kein nen-nenswertes eigenes Einkommen verfügt oder aber die Ehefrau selbst zB eine unkünd-bare Stellung (etwa als Beamtin) inne habe (unter Hinweis auf BSGE 74, 9 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 12).

  • BSG, 30.09.1996 - 8 RKn 17/95

    Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente - Erklärung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 RI 376/01
    Das BSG hat u. a. mit Urteil vom 30. September 1996 (Az: 8 RKN 17/95, in: HVBG - Info 1997, 566) ausgeführt, dass mögliche Ansprüche auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld wegen ihrer zeitlichen Begrenztheit eine Sicherung, die spätere Unter-haltsansprüche ausschließt, nicht zu gewährleisten vermögen.
  • BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 52/89

    Hinterbliebenenrentenanspruch bei Unterhaltsverzicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 RI 376/01
    Ein Unterhaltsverzicht ist nur dann rentenunschädlich, wenn er im Hinblick auf die in § 1265 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVO genannten wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten nur deklaratorischen Cha-rakter hatte in Form einer sog. "leeren Hülse" (vgl BSG, Urteil vom 15.12.1988, Az: 4/11 RA 42/86 in SozR 2200 § 1265 Nr. 92; BSG, Urteil vom 13.09.1990, Az: 5 RJ 52/89 in SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 19/91

    Ehescheidung - Unterhaltsverzicht - Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 RI 376/01
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht eines verständigen Dritten beim Abschluss des Unterhaltsverzichts und bei Kenntnis aller, auch erst später bis zur Entscheidung über den Hinterbliebenenanspruch bekannt gewordener Umstände, vernünftigerweise in Zukunft nicht mit dem Entstehen von ren-tenrechtlich relevanten Unterhaltsansprüchen - mindestens 25 vom Hundert des zeitlich und örtlich maßgebenden Regelsatzes der Sozialhilfe - gerechnet werden konnte (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1993, Az: 13 RJ 19/91 in BSGE 72, 39, 45f = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9).
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